Spätestens zum 31.12.2017 werden die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern/Innen im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dies wurde am 30.06.2016 auf der 89. Gesundheitsministerkonferenz in Rostock einstimmig beschlossen. Das Ziel ist hier ein deutlich verbesserter Patientenschutz, da bisher die Anwendung der lediglich empfohlenen Leitlinien recht uneinheitlich angewendet wurden und dementsprechend die Durchführung der Kenntnisüberprüfung teils unterschiedlich verlief. Dies darf durchaus als positive Entwicklung in die richtige Richtung bewertet werden. Der DDH (hier durch Herrn Christian Willms vertreten) hat sich in Gesprächen mit dem BMG sowie dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und anderen Gesundheitspolitikern auf Bundesebene eingebracht. Die Gesetzesänderung wurde am 1.12.2016 vom Bundestag verabschiedet und tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Bei der Erarbeitung der Leitlinien werden die Länder beteiligt.
Dies bedeutet für uns, dass an ein Zurücklehnen nicht zu denken ist, sondern unsere Arbeit auf Landesebene gerade erst beginnt. Alle Landesverbände sind aufgefordert das Gespräch mit den Politikern zu suchen und sich in die Diskussion einzubringen. Hier sollte der Tenor auf einer guten Zusammenarbeit liegen, da wir Heilpraktiker sicherlich als kompetenter Berater zur Ausarbeitung dieser Leitlinien beitragen können und auch die Politiker von unserer fachlichen Kompetenz profitieren könnten. Eine bundesweite faire Heilpraktikerkenntnisüberprüfung mit konsequent durchgeführten Richtlinien führt in der Ausbildung zu einem festen Standard und bietet auch für den zukünftigen Patienten Sicherheit.
Hartmut Lockenvitz
UDH BV
Präsident